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Welchen Zweck erfüllt die Standortbestimmung?

Die Standortbestimmung dient dazu, dir einen Anhaltspunkt darüber zu geben, ob du besser aufgehoben bist in einer Lehre zum Elektroinstallateur EFZ oder zum Montage-Elektriker EFZ. Damit du dich im Vorfeld informieren kannst, welche Anforderungen an diesem Test an dich gestellt werden, existiert auch eine Aufgabensammlung. Mit dieser kannst du dich entsprechend vorbereiten. Den Link dazu findest du weiter unten auf dieser Seite. Wir wünschen dir für die Prüfung schon jetzt alles Gute und viel Erfolg!

Standortbestimmung 2025

Aufgebot zur Standortbestimmung der Berufe Elektroinstallateur: innen EFZ & Montage-Elektriker: innen EFZ welche im Sommer 2025 mit der Ausbildung (1.Semester) starten (Schriftliche Prüfung über das Thema Mathematik)

Datum/Uhrzeit: Mittwoch, 30. April 2025, 13:00 Uhr
Prüfungsort: GIBZ, Baarerstrasse 100, 6301 Zug
Prüfungsraum: Aula 1.005
Prüfungsdauer: 2 Stunden
Bemerkung: Der Termin ist verpflichtend. Krankheitsbedingte Abmeldung an die folgende Emailadresse senden: daniel.henggeler@gibz.ch

Themeninhalte

  • Grundlagen Mathematik
  • Algebra
  • Gleichungen
  • Wurzeln und Potenzen
  • Geometrie

Mögliche Aufgabenstellungen finden Sie unter dem folgenden Link, die der Verband eit.thurgau zur Verfügung stellt: Link zur Aufgabensammlung

Obligatorisch mitzunehmen

  • Amtlicher Ausweis Pass, ID oder Führerschein

Erlaubte Hilfsmittel

  • Zeichnungsutensilien, Massstab, Schablone
  • Netzunabhängiger Taschenrechner

Nicht erlaubte Hilfsmittel

  • Formelsammlung mit Berechnungsbeispielen.
  • Der Austausch von Hilfsmitteln unter den Kandidaten.
  • Zu spätes Erscheinen

Bei zu spätem Erscheinen entscheidet die Prüfungsleitung, ob die Prüfung trotzdem abgelegt werden kann. Allfällige Zeitverluste gehen zulasten der ordentlichen Prüfungszeit.

Smartphones

  • Während der Prüfung sind keine Smartphones erlaubt. Die Geräte sind in den entsprechenden Boxen zu deponieren.

Ergebnisse und Weiterverarbeitung

Die Ergebnisse werden an die zukünftigen Lehrbetriebe und an die Kandidaten gesendet. Bei allfälligen Defiziten ist der Kandidat verpflichtet, diese bis zu seinem Lehrbeginn aufzuarbeiten. Bei grossen Wissenslücken wird ein Gespräch mit dem Lehrbetrieb und dem Kandidaten gesucht.